Eine Nachricht mit einem Link auf einen Linkverkürzungsdienst / URL-Shortener kann nicht zugestellt werden, da dieser auf einer schwarzen Liste geführt ist. Soll ich ein Delisting beantragen?
Viele Linkverkürzungsdienste werden sehr oft durch Spammer missbraucht. In der Folge werden diese Dienste von diversen schwarzen Listen immer wieder blockiert. Ein Delisting bringt daher meist keine langfristige Abhilfe.
Wir empfehlen grundsätzlich, in Emails keine Linkverkürzungsdienste zu verwenden. Solche Links stellen für den Empfänger eine grosse Gefahr dar, da die potentiell schädliche Zieladresse eines Links versteckt wird. In gängigen Email-Programmen werden selbst sehr lange URLs automatisch anklickbar gemacht, so dass eine Kürzung keine Vorteile bringt.
Ist aus speziellen Gründen ein Abkürzung der URL zwingend notwending, empfehlen wir, einen gegen Spam abgesicherten Service zu verwenden.